Tragwerksplanung – damit ein Gebäude auch hält, was es verspricht

Nachrichten über einstürzende Gebäude sind in unserer Region zum Glück selten. Ein Grund dafür ist die ausgereifte Planung des Tragwerks von Gebäuden, Ingenieurbauwerken und anderen baulichen Anlagen, auch Statik genannt. Bei der Tragwerksplanung wird die Gebrauchstauglichkeit einer Baukonstruktion für den geplanten Lebenszyklus unter dem Aspekt der Machbarkeit, Ästhetik und Wirtschaftlichkeit berücksichtigt. Das betrifft neben der Planung von Neubauten insbesondere auch deren Umnutzungen und Renovierungen.

Baustatik ist lebendige Mathematik

Welche Belastungen eine bauliche Anlage aushalten kann und welche baulichen Maßnahmen dafür ergriffen werden müssen, wird über die Baustatik berechnet. Grundlage statischer Berechnungen sind Last- und Tragfähigkeitsannahmen sowie Berechnungsmodelle, die festgelegten Normen entsprechen, den so genannten Allgemein anerkannten Regeln der Technik. Dazu gehört auch die Einbeziehung der physikalischen bauspezifischen Eigenschaften der geplanten Materialien (Beton- und Stahlbeton, Holz, Stahl etc.), sowie Wärme- und Brandschutzbestimmungen.

Erfolgreich durch Teamarbeit

Tragwerksplanung ist ein wichtiger Teil bei der Planung baulicher Anlagen. Durch sie wird der gestalterische Entwurf technisch erst realisierbar: die Tragwerksplanung liefert die für die Ausführung notwendigen Zeichnungen, Berechnungen und Anweisungen unter Einhaltung der genehmigten Bauvorlagen, den öffentlich rechtlichen Vorschriften und den als Technischen Baubestimmungen eingeführten technischen Regeln. Daher ist es für uns selbstverständlich, mit den Architekten, Bauherren und Baufirmen als Team zusammenzuarbeiten.

Unsere Leistungen für Sie

Tragwerksplanung gem. HOAI  Teil VIII, § 62 - 67 

  • Beraten in statisch-konstruktiver Hinsicht unter Berücksichtigung der Belange der Standsicherheit, der Gebrauchsfähigkeit und der Wirtschaftlichkeit
  • Aufstellen der prüffähigen statische Berechnungen für das Tragwerk einschl. Positionspläne
  • Anfertigen von Schal- und Bewehrungsplänen
  • Überprüfen von Konstruktionsplänen (z.B. Stahlbau- oder Holzkonstruktionspläne) auf Übereinstimmung mit der statischen Berechnung 

Analyse und Bewertung von Bauschäden

Gutachterliche Stellungnahmen

Kontinuierliche Weiterbildung

Einhaltung der Gesetze, Verordnungen, Normen und Vorschriften